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Bußgeld
Absehen vom Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß
Hält der Betroffene zunächst ordnungsgemäß vor der Rotlicht zeigenden Signalanlage an und fährt er dann infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden Unachtsamkeit in die Kreuzung ein, stellt dies in der Regel keinen groben Pflichtenverstoß dar.
Vielmehr handelt es sich um einen nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhenden, wenn auch objektiv schwerwiegenden Verstoß gegen Verkehrsvorschriften .
Die Verhängung eines Fahrverbotes scheidet in diesem Fall aus.

OLG Hamm 13.8.02, 4 Ss OWi 533/02
Abstandsmessung aus vorausfahrendem Fahrzeug
Ein Abstandsmessverfahren, das den gerichtlichen Schuldfeststellungen zugrunde gelegt wird, muss grundsätzlich nach festen Regeln oder Richtlinien durchgeführt werden. Die mit der Durchführung beauftragten Personen müssen geschult und ausreichend erfahren sein.

OLG Hamm 24.10.00, 3 Ss OWi 968/00
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