Das Mietrecht ist eines der bedeutendsten Rechtsgebiete im deutschen Wirtschafts- und Gerichtsalltag, weil ein erheblicher Teil der Bevölkerung zur Miete wohnt und in der Regel über die Jahre mehrmals die Mietwohnung wechselt. Dadurch werden jedes Jahr mehrere Millionen Wohnraum-Mietverträge abgeschlossen und gekündigt, Mietzahlungen geleistet oder auch gemindert/zurückbehalten und Betriebskostenabrechnungen verschickt.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet „produziert“ so viele Gerichtsentscheidungen und ist dadurch so stark in Bewegung, wie das Mietrecht.
Eine kompetente rechtliche Beratung ist deshalb sowohl für Vermieter als auch für Mieter unabdingbar, wenn er ständige Auseinandersetzungen mit dem Vertragspartner vermeiden will, die gerade in langjährigen Vertragsbeziehungen besonders unangenehm sind und das Vertrauensverhältnis zerstören.
Wichtige Weichen werden dabei bereits mit dem Abschluss des Mietvertrages gestellt.
Zwar sind viele Fragen zur Ausgestaltung von Mietverhältnissen inzwischen durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung verbindlich festgelegt worden und können von den Vertragparteien nicht frei vereinbart werden. Aber es gibt noch genug Regelungsbereiche, die zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt werden können und müssen (z. B. Dauer des Mietverhältnisses, Tragung und Abrechnung von Nebenkosten, Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen etc.), so dass es sich lohnt, sich schon vor dem Vertragsschluss oder sogar bei der Gestaltung des Vertragstextes rechtlich beraten zu lassen, um spätere Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.
Hier steht Ihnen die Kanzlei Malmström & Dahlmann sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Formulierung von Schreiben an den Vertragspartner beratend zur Seite und übernimmt diese Arbeiten gerne für Sie.
Sollte es dann im Laufe des Mietverhältnisses doch einmal zu einem Konflikt mit dem Vertragspartner kommen, übernehmen wir zunächst Ihre außergerichtliche Vertretung – sei es als Vermieter oder Mieter - und werden dann ggfs. vor Gericht Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen kompetent und engagiert durchsetzen.
Wegen der Dynamik dieses Rechtsgebietes ist dabei die ständige Fortbildung und Beobachtung der aktuellen Rechtsprechung für uns selbstverständlich, um Ihre Erwartungen optimal erfüllen zu können.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass das Risiko von Rechtsstreitigkeiten mit dem Mietvertragspartner sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für den Bereich Mietrecht abgesichert werden kann, die dann sämtliche entstehenden Kosten für Rechtsanwälte, Gericht etc. übernimmt. |
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