Das Strafrecht stellt mit seinen einschneidenden Sanktionen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis etc.) eine gefürchtetes Instrument des Staates dar. Umso wichtiger ist es für den Betroffenen („Beschuldigten“), an seiner Seite von Anfang an einen versierten Verteidiger zu haben, der ihm hilft, seine gesetzlichen Rechte zu wahren und alle Möglichkeiten nutzt, das Verfahren möglichst schnell zu einem glimpflichen Ende zu bringen.
Hier ist - von ausgesprochenen Bagatellfällen abgesehen - regelmäßig die Einschaltung eines Rechtsanwaltes geboten, da der Betroffene selber nicht einmal Akteneinsicht bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhält, um festzustellen, was genau ihm eigentlich vorgeworfen wird und was u. U. vorhandene Zeugen dazu ausgesagt haben.
Schon im Ermittlungsverfahren durch die Polizei und nicht erst nach Zugang der Ladung zur Hauptverhandlung sollte deshalb ein Rechtsanwalt eingeschaltet und jede Aussage vor den Ermittlungsbehörden vorher mit diesem abgestimmt werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass man als Beschuldigter zunächst einmal von seinem Schweigerecht Gebrauch machen sollte (zu polizeilichen Vorladungen muss man nicht einmal erscheinen), bis man über seinen Verteidiger Akteneinsicht genommen und dadurch Klarheit über die Beweislage gewonnen hat. |
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